Wie be­strei­te ich den Le­bens­un­ter­halt für mich und mei­ne Kin­der?

ak­tua­li­siert am 31.01.24        von An­to­nia Bir­ke­ne­der, PD Dr. Chris­ti­na Boll    Fa­mi­li­en­so­zio­lo­gie und Fa­mi­li­en­öko­no­mie, Deut­sches Ju­gend­in­sti­tut Mün­chen

Rundes Icon, das für den Inhaltsbereich "Trennung ökonomisch durchdenken" steht. Gezeigt wird eine Frau um die 40, die mit besorgter Mimik auf die Vermögenssymbole Haus, Auto und Geldbündel, blickt.
Was er­war­tet Sie auf die­ser Sei­te?

Hier er­hal­ten Sie In­for­ma­tio­nen zu den fol­gen­den The­men:


  1. Elterliche Erwerbstätigkeit
  2. Ein­kom­men des Haus­halts und die Be­deu­tung des Ar­beit­sein­kom­mens
  3. Unterhalt für die Kinder

Elterliche Erwerbstätigkeit

Ei­ne um­fang­rei­che Er­werbs­tä­tig­keit ist das bes­te Mit­tel, um für den ei­ge­nen Le­bens­un­ter­halt und den der Kin­der zu sor­gen – oft­mals leich­ter ge­sagt als ge­tan. Denn Fa­mi­li­en­auf­ga­ben und ei­ne um­fang­rei­che Er­werbs­tä­tig­keit un­ter einen Hut zu be­kom­men, kann für El­tern schon wäh­rend ei­ner Part­ner­schaft oder Ehe her­aus­for­dernd sein.

Ei­ne Tren­nung oder Schei­dung er­schwert die Si­tua­ti­on noch zu­sätz­lich. Und das, ob­wohl es in die­ser Si­tua­ti­on um­so zen­tra­ler ist, für ein aus­rei­chend ho­hes Ein­kom­men sor­gen zu kön­nen. Da Vä­ter schon vor der Tren­nung und auch in der Zeit da­nach über­wie­gend in Voll­zeit be­rufs­tä­tig sind, ge­lingt es Ih­nen meist gut, den Le­bens­un­ter­halt selbst be­strei­ten zu kön­nen. Für Müt­ter, die vor der Tren­nung im Be­ruf oft kür­zer ge­tre­ten sind und nach der Tren­nung zu­meist mit den Kin­dern zu­sam­men­woh­nen, ge­stal­tet sich die Aus­übung ei­ner um­fang­rei­chen Er­werbs­tä­tig­keit häu­fig schwie­ri­ger. 

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Eine Frau hält eine ToDo-Liste in der Hand, die fast bis zum Boden reicht. Neben ihr steht eine riesige Sanduhr, die bereits zur Hälfte abgelaufen ist. Sie betrachtet die Sanduhr ratlos.

Betreuungsaufgaben und Erwerbstätigkeit zu meistern ist nicht immer einfach

Ein­kom­men des Haus­halts und die Be­deu­tung des Ar­beit­sein­kom­mens

Der STARK-Ein­kom­mens­rech­ner

Sie in­ter­es­sie­ren sich da­für, wie sich Ihr Ein­kom­men nach ei­ner Tren­nung wei­ter­ent­wi­ckeln könn­te?

Das Haus­halt­sein­kom­men setzt sich aus meh­re­ren Kom­po­nen­ten zu­sam­men. Das Ar­beit­sein­kom­men spielt da­bei ei­ne we­sent­li­che Rol­le. Die Ent­wick­lung des Ar­beit­sein­kom­men ist von vie­len Fak­to­ren be­stimmt, z. B. vom Ge­schlecht, vom Bil­dungs­ab­schluss oder von der Bran­che, in der ge­ar­bei­tet wird. Im in­ter­ak­ti­ven Ein­kom­mens­rech­ner kön­nen Sie sich – un­ter der Be­rück­sich­ti­gun­g Ih­rer per­sön­li­chen Merk­ma­le – dar­über in­for­mie­ren, wel­che Ein­kom­men­s­ent­wick­lung in den Jah­ren nach der Tren­nung wahr­schein­lich ist.

STARK-Einkommensrechner

Der Groß­teil der Nachtren­nungs­fa­mi­li­en lebt über­wie­gend vom er­wor­be­nen Ar­beit­sein­kom­men. In vie­len Fäl­len stellt das mit der Tren­nung weg­ge­fal­le­ne Part­ne­rein­kom­men ein Pro­blem dar, das Ar­muts­ri­si­ko steigt – vor al­lem für Müt­ter. Gibt es ei­ne neue Part­ne­rin oder einen neu­en Part­ner, steht even­tu­ell wie­der ein zwei­tes Ar­beit­sein­kom­men zur Ver­fü­gung.

Dem Haus­halt kön­nen auch Ein­kunfts­ar­ten zu­flie­ßen, die mit vor­han­de­nem Ver­mö­gen in Ver­bin­dung ste­hen, z. B. Zins-, Miet- oder Pacht­ein­künf­te. Auch pri­va­te und staat­li­che Tran­fer­leis­tun­gen spie­len bei vie­len Nachtren­nungs­fa­mi­li­en ei­ne Rol­le. Die Hö­he des ge­sam­ten Haus­halt­sein­kom­mens in Kom­bi­na­ti­on mit der An­zahl und dem Al­ter der Per­so­nen be­stimmt, ob die Ar­muts­gren­ze über- oder un­ter­schrit­ten wird. 

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Unterhalt für die Kinder

Der Le­bens­un­ter­halt der Kin­der wird durch die Ver­pflich­tung der El­tern zur Leis­tung von Be­treu­ungs- und Bar­un­ter­halt ge­si­chert. Das im­mer noch häu­figs­te Be­treu­ungs­mo­dell nach ei­ner Tren­nung ist das Re­si­denz­mo­dell – das Kind bzw. die Kin­der le­ben haupt­säch­lich bei ei­nem El­tern­teil, wäh­rend der an­de­re El­tern­teil zur Zah­lung von Kin­des­un­ter­halt ver­pflich­tet ist. Doch nicht im­mer wer­den die Zah­lun­gen ge­leis­tet. Ist dies der Fall, kön­nen al­lein­er­zie­hen­de El­tern­tei­le vom Staat Un­ter­halts­vor­schuss be­zie­hen.

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Nach der Trennung müssen sich Eltern auf die Zahlung von Kindesunterhalt einigen